Es ist ein Meilenstein in der Selbstbehauptung unserer AfD. Frustrierte FDP-Verlierer wollten die Landtagswahl von 2022 wiederholen, um ihren verdienten Rauswurf aus dem Parlament rückgängig zu machen. Das scheiterte nun kläglich!
Vor Gericht bekamen sie eine klare Abfuhr, nachdem sie nun über zwei Jahre lang die Presse mit haltlosen Unterstellungen gegen unsere AfD bedient hatten. Jetzt ist es offiziell: Die Vorwürfe entbehren jeder Substanz!
Ansgar Schledde, Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen, freut sich:
„Nach mehr als zwei Jahren Schmutzkampagne gegen die AfD Niedersachsen und ihren Vorsitzenden hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag einen Schlussstrich gezogen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wurde als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Die AfD hat keine Fehler begangen, die zur Ungültigkeit der Wahl führen.
In ihrer Begründung zerpflücken die Richter detailliert die vorgebrachten Anschuldigungen, entlarven sie unter anderem als Hörensagen und Vermutungen. Genauso funktionieren Rufmordkampagnen.
Das mag dann in der Öffentlichkeit noch so oft ausgebreitet werden, vor Gericht hat es keinen Bestand. Die AfD Niedersachsen geht gestärkt und mit ganzer Kraft in den anstehenden Bundestagswahlkampf.“