Herr Dr. Manfred Wolfrum, AfD. Zur Qualifikation:
Die AfD Wolfenbüttel kann die Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II nicht befürworten. Auch eine Resolution, die eine Beschleunigung der Rückholung einfordert, wird von der AfD nicht unterstützt. Begründet wird diese Ablehnung durch den Wolfenbütteler Dr. Manfred Wolfrum, Mandatsträger für die AfD im Wolfenbütteler Kreistag und im Stadtrat. Als promovierter Mediziner, Doppelfacharzt für Radiologie und Nuklearmedizin, beschäftigt er sich seit Jahrzehnten mit radioaktiven Substanzen und Strahlenphysik. Neben Medizin hat er zusätzlich neun Semester Chemie im Doppelstudium absolviert. Für seine berufliche Laufbahn als Chefarzt für Radiologie und Nuklearmedizin, sowie den langjährigen Betrieb einer radiologischen Praxis hat er u.a. zahleiche Strahlenschutzgrund- und Spezialkurse belegt. Diese waren und sind Voraussetzung für den Betrieb im Umgang mit radioaktiven Substanzen und energiereichen Strahlen. Dr. Wolfrum war aufgrund seiner Ausbildung von der damaligen Bezirksregierung Braunschweig nach § 71 StrlSchV 1976 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 30. 06. 1989 (BGBl. I S. 1321) und § 41 Abs1 der Röntgenverordnung (RöV) vom 08. 01.1987 (BGBl. I S. 114) in Verbindung mit § 17 des Atomgesetzes i.d.F. vom 15.07. 1985 (BGBl I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. 10. 1989 (BGBl. I S.1830) ermächtigter Arzt für Erst- und Überwachungsuntersuchungen im Rahmen und gemäß den vorgenannten Rechtsvorschriften. Er hatte die Ermächtigung nach der Richtlinie „Grundsätze für die ärztliche Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen“ (Band 9 der Schriftenreihe des Bundesministers des Inneren).
Dr. Wolfrum (AfD) zu: Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II:
Die „Rückholung“ erreicht genau das Gegenteil des ursprünglichen Zieles, welches in der Lex ASSE gemündet hat, nämlich einen möglicherweise partiellen Eintrag des ASSE-Inventars in fernen Zeiten in die Biosphäre zu verhindern. In Jahrtausenden, wenn nicht Jahrmillionen, könnte durch Verschiebungen der Erdkruste ein Teil des dann noch gering strahlende ASSE-Inhaltes wieder an die Erdoberfläche gelangen, wenn man es drin läßt. Für die „Behüter“ der Biosphäre, die deshalb den gesamten Inhalt der ASSE schnellstens heraus haben wollen, statt ihn in 700 Meter Tiefe fest und für immer sicher zu versiegeln, entstehen nun aber immense Probleme. Es zeichnet sich bis auf weiteres keine Lösung ab, wie die Radioaktivität zeitlich und finanziell überschaubar geborgen werden kann. Sollte sie eines fernen Tages doch nach oben geholt werden, gehen die Probleme erst richtig los: Die Substanzen müssen angefasst und umverpackt („konditioniert“) und in jedem Fall erst einmal vor Ort gelagert werden, bevor weitere Maßnahmen erfolgen. Dadurch entsteht vor Ort mitten auf der ASSE faktisch ein Zwischenlager mit Funktion eines Endlagers auf sehr lange Zeit. Nachdem nun feststeht, dass man nichts mehr unten im Schacht haben will, stellt man fest, dass es oben auch niemand haben will, abgesehen von der Landesregierung, die sich kürzlich definitiv und klar für den Verbleib in Schachtnähe ausgesprochen hat. Die bundesweite Zwischenlagerstandortsuche und erst recht die Suche nach einem Endlager sind im zeitlichen Ablauf unmöglich abzuschätzen. Ein Ende dieses Suchprozesses ist ebenso unabsehbar wie eine realisierbare technische Lösung für die Rückholung erkennbar ist.
Gewünscht wird ein umgehender Transport von der ASSE weg, quer durch die Bundesrepublik, allerdings von Menschen durchgeführt und von Menschen begleitet, auf belebten Straßen und an bewohnten Häusern vorbei zu einem heute noch fiktiven Endlager. Dies stellt allerdings einen schweren Verstoß gegen die neue Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2018 dar, der nur durch eine erneute Gesetzgebung ausgehebelt werden könnte. Es ist absolut unzulässig, Menschen einer unnötigen künstlichen Strahlung auszusetzen, auch wenn sie noch so gering sein sollte. Für die ASSE sind somit alle angedachten Maßnahmen in angemessenem zeitlichen und finanziellen Rahmen unlösbar und müssen als Verschwendung von Steuermitteln und anderen Ressourcen trotz besseren Wissens bezeichnet werden.
Die AfD kann sich daher der „Herausholung“ mit allen Problemen und Folgen in keinem Punkt anschließen und befürwortet nach wie vor die sichere Schließung der ASSE, die tatsächlich seit dem Jahr 2018 erledigt wäre, wenn sich politische Vernunft und wissenschaftliche Expertise seinerzeit durchgesetzt hätten. Wird hingegen aus politischer Kurzsichtigkeit an der Rückholung festgehalten, bleibt festzustellen, dass über weitere Jahrzehnte beträchtliche Steuermittel in die Asse fließen, bis eines fernen Tages der Rückholungsgedanke doch noch korrigiert und die ASSE sicher verschlossen werden wird.
Bei den Steuermitteln aus Berlin handelt es sich nicht nur um die jährlichen drei Millionen für den ASSE-Fonds, der lediglich zum sichtbaren „Nachteilsausgleich“ und damit zur Ruhigstellung der Bevölkerung installiert wurde. Weit gewichtiger ist der öffentlich wenig beachtete Umstand, dass jährlich mehr als dreihundert Millionen EURO in das ASSE-Projekt fließen. Das ferne Projektende wird von den Verantwortlichen auf ca. 30 weitere Jahre geschätzt, also um das Jahr 2050 angegeben und wird sich, wenn es überhaupt ein Ende geben sollte, sicherlich noch weiter in die Zukunft verschieben. Bis dahin sind es dann weit über 10 Milliarden EURO, die der Region zufließen. Ein gewichtiger Aspekt, der eine Langfristwohltat für die Region mit entsprechenden positiven wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen bedeuten könnte.
Für die AfD ergibt sich somit die politische Konsequenz, dass es für die Region durchaus Sinn macht, den Rückholungsprozess für möglichst lange Zeit zu erhalten. Ob man insoweit für die ASSE ein Zwischenlager vor Ort akzeptiert oder ein externes Zwischenlager sucht, ist somit ziemlich egal und hat keinerlei negative Konsequenzen.
Die AfD sieht daher weder Sinn und Zweck in einer Zustimmung zur oder einer Ablehnung der vorgebrachten Resolutionen und kann aus genannten Gründen nicht zustimmen.
Dr. Manfred Wolfrum